Eine Untersuchung ist dann von Nutzen, wenn sich der aus ihr resultierende positive oder negative Befund auf die Therapie auswirkt oder die Diagnose des Arztes bestätigt oder auch widerlegt. Eine bedeutende Anzahl radiologisch-nuklearmedizinischer Untersuchungen erfüllt diesen Zweck nicht und kann unnötig zur Strahlenbelastung des Patienten beitragen. Diese Leitlinien für die Überweisung zur Durchführung von bildgebenden Verfahren sollen einem überweisenden Arzt/Nuklearmediziner helfen, anhand einer klinischen Symptomatik für den Patienten das optimale Untersuchungsverfahren beim Radiologen/Nuklearmediziner anzufordern. Stellen Sie sich bitte die folgenden fünf Fragen zur Vermeidung sinnloser radiologischer Untersuchungen:
Wie entstand der Anforderungsratgeber?
Der Anforderungsratgeber basiert auf den konsensualen, europäischen Leitlinien für die Anforderung von bildgebenden Verfahren. Diese wiederum beruhen auf der Broschüre „Making the best use of a Department of Clinical Radiology: Guidelines for Doctors“, die 1998 vom Royal College of Radiologists (Vereinigtes Königreich) veröffentlicht wurde. Da diese Leitlinien nur eingeschränkt auf die Verhältnisse in Deutschland angewendet werden können, wurden sie in enger Zusammenarbeit mit den Ärzten der Radiologienetze überarbeitet und mit besonderem Augenmerk auf die Verhältnisse in der niedergelassenen Ärzteschaft
auf den aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik gebracht.
Trotzdem sind Leitlinien nicht als Restriktion der klinischen Praxis zu verstehen, sondern als Konzept der guten Praxis, gegen das die Bedürfnisse des einzelnen Patienten aufgewogen werden können. Obwohl gute Gründe vorliegen sollten, wenn die Leitlinien nicht beachtet werden, stellen sie keine absoluten Regeln dar. Keine Sammlung von Empfehlungen stößt auf universelle Zustimmung. Auftretende Probleme und Fragestellungen, die hier nicht angesprochen werden, sollten Sie mit Ihrem Radiologen oder Nuklearmediziner besprechen. Der Anforderungsratgeber findet großen Anklang bei den Radiologen und den angeschlossenen Zuweisern. Bisher wurden bereits 5.000 Exemplare verteilt. Für die nunmehr 4. Auflage wurde der Anforderungsratgeber mit den Empfehlungen der Strahlenschutzkommission und des American College of Radiology (ACR) verglichen und aktualisiert.
Der Anforderungsratgeber wurde von der Stiftung Gesundheit zertifiziert. Die Gutachter bewerten das Werk als durchweg sehr gelungen. So wird die Wertung und Wichtung der einzelnen diagnostischen Verfahren sachlich korrekt und unvoreingenommen für die einzelnen Methoden vorgenommen - ausgerichtet an momentanen fachlichen Standards. Positiv bewertet wurde auch die mehrfache Erwähnung, dass die Aussagekraft einer jeden Untersuchung auch von der Erfahrung des durchführenden bzw. befundenden Diagnostikers abhängt.
Abschließend stand für die Gutachter außer Frage, dass der Ratgeber als Anleitung für niedergelassene und klinische Kollegen von großem Nutzen sein wird: Unnötige und zeitraubende Interaktionen zwischen Klinikern und Radiologen können vermieden werden, da viele Fragen und Unsicherheiten im diagnostischen Vorgehen so im Vorfeld geklärt werden können.
Wie ist der Anforderungsratgeber aufgebaut?
Nach der Überschrift und einer kurzen Erläuterung des besprochenen klinischen Symptoms und gegebenenfalls einer Übersetzung der verwendeten medizinischen Fachbegriffe besteht der Aufbau des Hauptteiles der Leitlinien zum Großteil aus drei Spalten:
In der zweiten Spalte werden folgende Empfehlungen ausgesprochen:
Wie nutze ich den Anforderungsratgeber?
In manchen klinischen Situationen gibt es gesicherte radiologische Vorgehensweisen. Systematisch zusammengefasst ergeben sie Empfehlungen, die dem Arzt helfen, in einer gegebenen klinischen Situation die richtigen Entscheidungen zum Wohl des Patienten zu treffen. Das bedeutet, dass Empfehlungen nicht eine starre Vorgehensweise vorschreiben, sondern ein Konzept sind, welches auf der Erfahrung basiert, und dass die individuelle Situation des Patienten immer berücksichtigt werden muss. Kein Regelwerk kann alle Situationen vorhersehen, und im Zweifelsfall ist eine Rücksprache mit dem Radiologen immer gut. Nur Untersuchungen, die klinisch gerechtfertigt sind und deren Ergebnisse (normal oder pathologisch) die weitere Behandlung beeinflussen, sollten angefordert werden. Sorgfältige klinische Untersuchung und Dokumentation sind die sicherste Verteidigung gegen spätere Beanstandungen. Die vorliegenden Empfehlungen sind breit akzeptierte Standards. Die Existenz derartiger Empfehlungen soll auch helfen, den Druck jener Patienten zu kanalisieren, die wollen, „dass etwas getan wird“.