"Faustregeln" für die Überweisung zur Mammographie

 

Zur Diagnose von Brustkrebs mittels Mammographie lassen sich drei Fälle unterscheiden:

  1. Überweisung zur „kurativen“ Mammographie:
    • Bei klinischen Verdichtungen oder soliden Knoten
  2. Überweisung zur Früherkennung:
    Frauen außerhalb der Screening-Altersgruppe (50-69 Jahre) sollte die regelmäßige Früherkennungsmammographie bei
    Vorliegen mindestens eines der folgenden Risikofaktoren empfohlen werden:
    • bei einer Brustkrebserkrankung in der Anamnese,
    • bei einer Brustkrebserkrankung bei einer Verwandten ersten oder zweiten Grades (Mutter, Schwester, Tochter) oder
    • zwei Erkrankungen bei Verwandten dritten oder vierten Grades (Tanten, Cousinen),
    • bei Nachweis eines „Brustkrebs-Gens“ (BRCA 1 oder BRCA 2),
    • bei Frauen mit mindestens 75% „dichtem Gewebe“ im Mammogramm
  3. Teilnahme am Mammographie-Screening:
    • Das vom Gesetzgeber eingeführte Mammographie-Screening zur Brustkrebsfrüherkennung bei Frauen ohne Risikofaktoren soll die Brustkrebssterblichkeit nachhaltig senken.
    • Frauen zwischen 50 und 69 Jahren
    • ohne begründeten Verdacht auf eine Brustkrebserkrankung
    • nicht in (Nach-) Behandlung wegen Brustkrebserkrankung
    • Zeitablauf von mindestens 12 Monaten seit der letzten Mammographie
    • Die Untersuchung ist für die Frauen kostenlos.
    • Eine Überweisung durch den behandelnden Arzt ist nicht erforderlich.

Die teilnahmeberechtigten Frauen werden automatisch von der Zentralen Stelle ihres Bundeslandes zur Screening-Mammographie eingeladen. Die Frauen können auch aktiv werden und sich zur Screening-Mammographie selbst anmelden.

Informationen (kostenlose Hotline, Ansprechpartner etc.) sind unter Mammographie-Screening abrufbar.