Zur Diagnose von Brustkrebs mittels Mammographie lassen sich drei Fälle unterscheiden:
- Überweisung zur „kurativen“ Mammographie:
- Bei klinischen Verdichtungen oder soliden Knoten
- Überweisung zur Früherkennung:
Frauen außerhalb der Screening-Altersgruppe (50-69 Jahre) sollte die
regelmäßige Früherkennungsmammographie bei
Vorliegen mindestens eines der folgenden Risikofaktoren empfohlen
werden:
- bei einer Brustkrebserkrankung in der Anamnese,
-
bei einer Brustkrebserkrankung bei einer Verwandten ersten
oder zweiten Grades (Mutter, Schwester, Tochter) oder
- zwei Erkrankungen bei Verwandten dritten oder vierten Grades
(Tanten, Cousinen),
- bei Nachweis eines „Brustkrebs-Gens“ (BRCA 1 oder BRCA 2),
- bei Frauen mit mindestens 75% „dichtem Gewebe“ im Mammogramm
- Teilnahme am Mammographie-Screening:
- Das vom Gesetzgeber eingeführte Mammographie-Screening zur
Brustkrebsfrüherkennung bei Frauen ohne Risikofaktoren soll die Brustkrebssterblichkeit nachhaltig senken.
- Frauen zwischen 50 und 69 Jahren
-
ohne begründeten Verdacht auf eine Brustkrebserkrankung
-
nicht in (Nach-) Behandlung wegen Brustkrebserkrankung
-
Zeitablauf von mindestens 12 Monaten seit der letzten
Mammographie
-
Die Untersuchung ist für die Frauen kostenlos.
-
Eine Überweisung durch den behandelnden Arzt ist nicht
erforderlich.
Die teilnahmeberechtigten Frauen werden automatisch von der Zentralen Stelle ihres Bundeslandes zur Screening-Mammographie eingeladen. Die Frauen können auch aktiv werden und sich zur Screening-Mammographie selbst anmelden.
Informationen (kostenlose Hotline, Ansprechpartner etc.) sind unter Mammographie-Screening abrufbar.