Das richtige Diagnoseverfahren wählen

Sehr geehrte Leserinnen und Leser,

dies ist ein Ratgeber zur Anforderung bildgebender Verfahren, der sich an ärztliche Kolleginnen und Kollegen, aber auch an interessierte Laien richtet.

Wir haben uns als Gruppe von 360 Radiologen und Nuklearmedizinern aus 100 unabhängigen Praxen und 70 Krankenhausabteilungen im Radiologienetz Deutschland bundesweit zusammengeschlossen. Unser Ziel ist die systematische Nutzung von Kosten-, Qualitäts- und Einnahmensynergien. Gemeinsam geht es uns auch darum, Patienten und zuweisenden Kollegen die Radiologie anschaulich zu machen und ihnen innovative Diagnosemöglichkeiten anzubieten. Hierfür haben wir bereits vor mehr als zehn Jahren den „Ratgeber zur Anforderung bildgebender Verfahren“ entwickelt, der bislang in fünf Printauflagen erschienen ist und von dem bis dato rund 20 000 Exemplare verteilt worden sind. Daneben gibt es auch die elektronische Version des Ratgebers, diese finden Sie hier auf www.anforderungsratgeber.de unter dem Menüpunkt Ratgeber Anforderung. 2015 erschien eine Sonderausgabe zur Herzbildgebung, deren Inhalt die Onlineversion nun auch abbildet.

Der Anforderungsratgeber Radiologie soll Ihnen helfen, die für die jeweilige Fragestellung bestgeeigneten bildgebenden Verfahren (Röntgen, Ultraschall, Computertomographie, Magnetresonanztomographie, Nuklearmedizin und Positronenemissionstomographie) auszuwählen. Der Anforderungsratgeber basiert auf den konsensualen, europäischen Leitlinien zur Anforderung von bildgebenden Verfahren. Für die Erweiterung der Inhalte zum Herz-Kreislauf-System wurden zudem die Empfehlungen und Orientierungshilfen der Strahlenschutzkommission (SSK) mit den Empfehlungen des American College of Radiology (ACR) und die Konsensusempfehlungen von DRG, DGK und DGPK zum Einsatz von Herz-Kreislauf-Bildgebung mit Computertomographie und Magnetresonanztomographie besonders berücksichtigt.

Neben der qualitativen Verbesserung der Versorgung verfolgen wir mit dem Anforderungsratgeber auch ein berufspolitisches Ziel: Es geht um eine effiziente Versorgung unserer Patienten und eine Verringerung der mit bildgebenden Maßnahmen verbundenen Strahlenexposition. Wir wollen Ihnen zeigen, dass wir als Radiologen nicht an einer unnötigen Leistungsausweitung interessiert sind. Im Gegenteil: Falsche, unter- oder überindizierte Untersuchungsaufträge belasten die uns durch die Röntgenverordnung vorgeschriebene rechtfertigende Indikation und unser Verhältnis zu den zuweisenden Kollegen, zu Patienten und zu den Kostenträgern. Bitte verstehen Sie dieses Portal als Arbeitshilfe, das auf Initiative der Ärzte im Radiologienetz Deutschland entstand und eine unabhängige, von niemandem gesponserte Informationsquelle darstellt.


Verständlicherweise kann ein solcher Ratgeber nicht alle Indikationen und klinischen Symptome in einem von schnellem technischen und medizinischen Fortschritt geprägten Feld abdecken. Daher kann und soll der Ratgeber nicht die ärztliche Einzelentscheidung oder das persönliche Gespräch ersetzen. Wir würden uns freuen, wenn Ihnen unser Anforderungsratgeber in der täglichen Arbeit hilft. Verbesserungshinweise zu früheren Auflagen wurden bereits berücksichtigt. Für zusätzliche Anmerkungen sind wir weiterhin dankbar. Diese richten Sie bitte an Frau Dr. med. Barbara Amler, Curagita AG, Ringstraße 19 B, 69115 Heidelberg (alr@curagita.com).

Vorsicht: Die Empfehlungen sollen einzig als Anleitung zu sinnvollem ärztlichen Handeln in charakteristischen Situationen dienen. Sie berücksichtigen vor allem ärztlich-wissenschaftliche und weniger wirtschaftliche oder organisatorische Aspekte. Wir weisen darauf hin, dass nicht alle empfohlenen Methoden (z. B. PET) Bestandteile der vertragsärztlichen Versorgung sind und dass nicht alle im Radiologienetz vereinten Radiologen und Nuklearmediziner alle Methoden anbieten. 

Die Empfehlungen sind für Ärzte unverbindlich. Sie haben weder haftungsbegründenden noch haftungsbefreienden Charakter.


Ihre Radiologen und Nuklearmediziner im Radiologienetz Deutschland                  Heidelberg, Im Februar 2016