Für die Ausscheidung von intravenös verabreichten Kontrastmitteln im Rahmen von MRT- oder CT-Untersuchungen ist die Nierenfunktion des Patienten von größter Wichtigkeit. Es sollten daher bei allen Patienten, die aus Ihrer Sicht eine Nierenschädigung haben könnten, diesbezügliche Angaben auf dem Überweisungsschein gemacht sowie der Kreatinin-Wert angegeben werden. Ferner sollten aus Gründen der medizinischen Qualitätssicherung bei MRT- und CT-Untersuchungen bei älteren Patienten in jedem Fall der Kreatinin-Wert, die Einnahme von Metformin bei Diabetikern sowie für CT-Untersuchungen der TSH-Wert mitgeteilt werden.
Untersuchung | Angabe von Laborwerten, Medikation |
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CT |
Angabe des aktuellen Kreatinin-Wertes und des TSH-Wertes
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CT | Angaben zur Medikation
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MRT | Angabe des Kreatinin-Wertes |