Allgemein:
Bei der traumatologischen Versorgung von
Patienten muss sich die Indikation zur Durchführung bildgebender
Verfahren in besonderem Maße an den lokalen Gegebenheiten, besonderen
Managementerfordernissen und dem zugrunde liegenden Unfallgeschehen
orientieren. Spezifische Leitlinien, die auch den Einsatz von
bildgebenden Verfahren umfassen, müssen im jeweiligen Krankenhaus oder
Zentrum von allen beteiligten Fachdisziplinen erarbeitet und weiter
entwickelt werden. Die Beantwortung forensischer bzw. gutachterlicher
Fragestellungen sind eine wesentliche Aufgabe bei der Indikation zum
Einsatz bildgebender Verfahren in der Traumatologie.
Kopfverletzung:
Die Ansichten über das
diagnostische Vorgehen bei Kopfverletzungen variieren u. a. in
Abhängigkeit von der lokalen Verfügbarkeit einer CT und einer
neurochirurgischen Versorgung. Die Schädel-CT ist das primäre
bildgebende Verfahren. Wesentliche klinische Fragen für die Betreuung
von Schädeltraumata:
Für die Einleitung einer adäquaten Behandlung sind weitere Fragen zu beantworten:
Kinder:
Kopfverletzungen sind bei Kindern
recht häufig. In den meisten Fällen liegt keine schwere Verletzung vor:
Bild gebende Verfahren und eine Hospitalisierung sind meist nicht
erforderlich. Bei anamnestisch bekannter Bewusstlosigkeit, bei einer
neurologischen Symptomatik oder bei unzureichender oder
widersprüchlichen Angaben in der Anamnese sind Bild gebende Verfahren
erforderlich. Die CT stellt die einfachste Methode zum Ausschluss eines
relevanten Hirntraumas dar. Bei Verdacht auf eine nichtakzidentelle
Verletzung ist im Rahmen einer Übersichtsaufnahme des Skelettes eine CT
des Schädels erforderlich (Mikroblutungen) sowie Knochenszintigraphie
mit typischem Befundmuster bei V.a. Kindesmisshandlung (ß-Child) vor
allem bei Kleinkindern. Zu einem späteren Zeitpunkt kann dann zur
genaueren Dokumentation des Verletzungszeitpunktes eine MRT des Gehirns
erforderlich sein.