Trauma

Allgemein:
Bei der traumatologischen Versorgung von Patienten muss sich die Indikation zur Durchführung bildgebender Verfahren in besonderem Maße an den lokalen Gegebenheiten, besonderen Managementerfordernissen und dem zugrunde liegenden Unfallgeschehen orientieren. Spezifische Leitlinien, die auch den Einsatz von bildgebenden Verfahren umfassen, müssen im jeweiligen Krankenhaus oder Zentrum von allen beteiligten Fachdisziplinen erarbeitet und weiter entwickelt werden. Die Beantwortung forensischer bzw. gutachterlicher Fragestellungen sind eine  wesentliche Aufgabe bei der Indikation zum Einsatz bildgebender Verfahren in der Traumatologie.

Kopfverletzung:
Die Ansichten über das diagnostische Vorgehen bei Kopfverletzungen variieren u. a. in Abhängigkeit von der lokalen Verfügbarkeit einer CT und einer neurochirurgischen Versorgung. Die Schädel-CT ist das primäre bildgebende Verfahren. Wesentliche klinische Fragen für die Betreuung von Schädeltraumata:

  • Liegen Anhaltspunkte für eine Hirnverletzung, intrakranielle Hämorrhagie oder für einen erhöhten intrakraniellen Druck vor?
  • Liegen klinische Anhaltspunkte für eine Schädelfraktur vor, und, wenn ja, sind Knochenfragmente in das Schädelinnere verlagert? Sind andere Organsysteme, andere anatomische Strukturen beteiligt?

Für die Einleitung einer adäquaten Behandlung sind weitere Fragen zu beantworten:

  • Ist eine stationäre Aufnahme zur Überwachung des Patienten notwendig? Übliche Indikationen für eine stationäre Aufnahme sind Verwirrung und Bewusstseinstrübung; Fraktur bei der Röntgenuntersuchung des Skelettes, neurologische Symptomatik; Anfälle; Austreten von Liquor cerebrospinalis oder Blut aus Nase oder Ohren, Patienten, die bei Entlassung auf sich allein gestellt wären und durch Drogeneinfluss, Alkohol oder Suizidversuch schwer zu beurteilen sind. Ist die Entscheidung zur stationären Aufnahme gefallen, kann mit der Durchführung weiterführender radiologischer Diagnostik gewartet werden, bis der Patient wieder nüchtern bzw. kooperativer ist.
  • Ist eine Computertomographie des Schädels erforderlich? Hierzu sollte ein neurologischer Status erhoben werden.
  • Ist ein neurochirurgisches Konsil notwendig? Dies ist vor allem bei radiologischen Befunden notwendig, die auf ein Hämatom, einen erhöhten Hirndruck, Liquorzirkulationsstörungen oder intrakranielle Luftansammlungen hinweisen.

Kinder:
Kopfverletzungen sind bei Kindern recht häufig. In den meisten Fällen liegt keine schwere Verletzung vor: Bild gebende Verfahren und eine Hospitalisierung sind meist nicht erforderlich. Bei anamnestisch bekannter Bewusstlosigkeit, bei einer neurologischen Symptomatik oder bei unzureichender oder widersprüchlichen Angaben in der Anamnese sind Bild gebende Verfahren erforderlich. Die CT stellt die einfachste Methode zum Ausschluss eines relevanten Hirntraumas dar. Bei Verdacht auf eine nichtakzidentelle Verletzung ist im Rahmen einer Übersichtsaufnahme des Skelettes eine CT des Schädels erforderlich (Mikroblutungen) sowie Knochenszintigraphie mit typischem Befundmuster bei V.a. Kindesmisshandlung (ß-Child) vor allem bei Kleinkindern. Zu einem späteren Zeitpunkt kann dann zur genaueren Dokumentation des Verletzungszeitpunktes eine MRT des Gehirns erforderlich sein.